Historie

Friedrich I. - Vater der Simmerner Lateinschule

Die Lateinschule der Herzöge von Simmern gehört nachweislich zu den ältesten Schulen dieser Art im Land Rheinland-Pfalz. Bedingt durch die territorialen und wirtschaftlichen Entwicklungen stand diese Schule mehr als einmal am Rande ihrer Existenz während des 17. bis 19. Jahrhunderts. Erst als die Schule im Jahre 1926 ihre staatliche Anerkennung als sog. „Vollanstalt“ gefunden hatte und die ersten sechs Abiturienten entlassen werden konnten, fand sie auch das ihr gebührende öffentliche Interesse und die Heimatforschung machte sich auf die Suche nach den Ursprüngen. Ernst Siegel war der Erste, der mit seiner „Geschichte des Gymnasiums zu Simmern“, Simmern 1961, diesen Weg beschritt. Eberhard Meier-Staude meinte in der Festschrift „450 Jahre Gymnasium zu Simmern“ anlässlich der Einweihung des Erweiterungsbaues 1964 in einer Urkunde von 1514 Herzog Johann II. (1509 – 1557) als Gründer der Simmerner Lateinschule gefunden zu haben und setzte die Bezeichnung „Herzog-Johann-Gymnasium“ für die Schule nach diesem vermeintlichen Gründervater durch. Der wissenschaftlich sehr aktive Willi Wagner erkannte dann in seinem Aufsatz „Eine Urkunde zum ältesten Schulwesen der Stadt Simmern“, HHBL Nr. 22, 1970, S. 429-433, dass in Simmern schon im 15. Jh. Schule gehalten worden sein musste. Der entscheidende Passus lautet: „Der selbe soll ein Schulmeister sin vnd ein schule halten nach sinem besten vermögen“.

Der Verfasser selbst hat schon in der „Festschrift des Herzog-Johann-Gymnasiums aus Anlass des Einzugs in den Neubau“ im Oktober 1978 unter der Überschrift „500 Jahre Schule in Simmern“, S. 22-28, angenommen, dass unsere Schule ihre Wurzeln in der Regentschaft Friedrichs I. (1459-1580) hat und er hat diese Annahme in den diversen Publikationen zu diesem Thema des Öfteren wiederholt: so in folgenden Titeln: „Einhundert Jahre Schulentwicklung auf dem Hunsrück“, HHBL Nr. 116, 2001, S. 325ff; „Die katholische Schule Kirchberg und ihre Lehrer“, Simmern2003; „Der Weg zum Bildungszentrum des Hunsrücks“, Simmern 2009.

Astrid Bach kommt in ihrem vierseitigen Exposé von 1991 im Jahresbericht des Herzog-Johann-Gymnasiums, S. 203-206, das Verdienst zu, schlüssig dargelegt zu haben, dass Herzog Johann II. nicht der Gründer sein kann.

Der Verfasser hat nun nach über zweijährigen Recherchen ausführen können, das Herzog Friedrich I. tatsächlich der Vater der Simmerner Lateinschule gewesen ist. Dabei wurden als Belege für eine funktionierende Schule erstmals alle namhaft zu machende Studenten aus dem Bereich des Hunsrücks in der Zeit von 1386 – 1600 zusammengefasst und tabellarisch gelistet. Es konnten 295 Hunsrücker Studenten an den Universitäten nachgewiesen werden, wobei interessante Zusammenhänge erkennbar wurden. Der Verfasser wäre froh, wenn diese Vorarbeiten zu einer Korrektur des noch immer tradierten Bildes vom „hinterwäldlerischen“ Hunsrück beitragen und zu weiteren Forschungen anregen könnten.

Dr. Wolfgang Heinemann

Herzog Johann II. - Ein Humanist auf dem Thron

Auf Johann I. folgte 1509 sein Sohn Johann II. (geb. 20.03.1492, gest. 18.05.1557). Als 17jähriger übernahm er die Verwaltung des Herzogtums. Ein Jahr zuvor hatte er sich mit Beatrix, der Tochter des Markgrafen Christoph von Baden, vermählt. Er ist unumstritten für die Stadt Simmern der bedeutendste Fürst seines Hauses und wird von allen älteren Geschichtsschreibern als ein tugendhafter Mensch und als ein Freund der Wissenschaft und der Gelehrten gepriesen. Am Hofe seines Verwandten, des Kurfürsten Philipp von der Pfalz in Heidelberg, erwarb er sich eine für die damalige Zeit ungewöhnliche Bildung. Hier mag er auch mit der neuaufkommenden geistigen Richtung des Humanismus in Berührung gekommen sein. Geschichte betrieb er als sein Lieblingsstudium. Mit bewunderungswürdigem Fleiß bearbeitete er eine große Zahl von historischen Urkunden und stellte zur Genealogie seines bayrisch-pfälzischen Hauses einen umfangreichen handgeschriebenen Band zusammen, der heute im Wittelsbachschen Hausarchiv in München aufbewahrt wird. In einem Seitenflügel des Schlosses Simmern, sogenanntes „Rotes Haus“, hatte der Herzog eine Druckerei – Hofdruckerei des Hieronymus Rodler, Sekretär des Herzogs, später Kanzler des Fürstentums Simmern -errichten lassen, aus der eine Anzahl berühmter Druckerzeugnisse hervorgegangen ist, u.a. das “Büchlein von der Kunst des Messens”, die “Geschichte des spanischen Riesen Fierabras”, das Rixnersche Turnierbuch (1530 erstes Druckerzeugnis, der in diesem Jahr begründeten Druckerei) und Huttens “Weltlich Klösterlein”. Johann II. hatte mit Sebastian Münster Verbindung, der in Basel die „Cosmographey“ herausgab. Die Angaben über den Hunsrück stammen von Johann II. sowie die älteste Stadtansicht Simmerns, die vom Herzog selbst angefertigt worden ist, erkennbar an dem Kürzel HH für Herzog Hans. D em künstlerischen Interesse Johanns verdankt die Grabmalkunst in der Stephanskirche zu Simmern ihre Förderung. Der “Meister von Simmern” und Johann von Trarbach wirkten an seiner damals berühmten Kunstschule, deren Werke bis weit nach Süddeutschland hin verbreitet sind. Der Fürst selbst hat sich künstlerisch betätigt und für das Kloster Marienberg bei Boppard eine Skulpturengruppe, die den Tod der Maria und die 12 Apostel darstellt, in Holz geschnitzt.

Das Jahr 1514 galt bis in die 1960er Jahre als Beginn der Lateinschule, wobei der Wortlaut der beiden Urkunden, die hierfür herangezogen wurden, aber zwingend den Schluss zulassen mussten, dass bereits eine Schule in Simmern existerte. Johann II. urkundet in einer Grundstückangelegenheit am 27.12.1540: „…item sylben albus von dem garten gegen der schulen über…“ Bürgermeister und Rat der Stadt urkunden im selben Jahr im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken für die Erweiterung der Schlossgärten des Herzogs: „…von dem garten gegen die Schulen voer den seyn fürstlich gnaden vumb Martin merlins erben kauffen lassen…“

Das heißt, beide Urkunden gehen wie selbstverständlich von einer existierenden Schule aus, die gerade mal als nähere Ortsbeschreibung für Grundstücke gilt.

Die neu entdeckte Urkunde von 1465 hat dagegen einen völlig anderen Charakter: Hier setzt Friedrich I. zusammen mit seiner Gemahlin zum Heil seiner Vorfahren und Erben ein “Stipendium“ für einen Kaplan und alle Leiter, die folgen werden, ein. Damit ist bis 1886 die Kontinuität in der geistlichen Leitung gelegt. Dafür sprechen vor allem viele Studenten seit dem 14. Jahrhundert an den Universitäten Heidelberg, Erfurt, Köln, Mainz, Marburg, Leipzig und Wittenberg. Dafür spricht auch die Person Friedrichs I. selbst, der seinen eigenen Kindern eine gute Ausbildung zuteil werden ließ.

Dem gegenüber bleibt unbestritten die herausragende Rolle Herzog Johann II. in Simmern, er nahm nicht nur an der großen Geschichte des Reiches tätigen Anteil, sondern genoss auch das hohe Vertrauen bei Kaiser Karl V.. Dieses hatte ihm das Amt eines kaiserlichen Kammerrichters eingebracht. 1523 trat er als Statthalter des Kaisers an die Spitze des Reichsregiments, dem bei Abwesenheit des Kaisers die Reichsverwaltung unterstand. 1555, kurz vor seinem Tode, hob er für die Bürger seiner Stadt Simmern die Leibeigenschaft auf, gab ihnen Freizügigkeit und eine neue Rechtsordnung.

Astrid Bach, Dr. Wolfgang Heinemann