Änderung des Infektionsschutzgesetzes – Auswirkung auf die Schülerbeförderung
Mitteilung der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück – wir bitten um Beachtung:
Mit Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes wird ab sofort bei Inzidenzwerten von mehr als 100 im ÖPNV und an Haltestellen und Bahnsteigen das Tragen von FFP2-Masken zur Pflicht. Dies gilt auch für den Schülerverkehr.
Ausnahmen von dieser Pflicht gelten für:
- Kinder unter 6 Jahren, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen,
- Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können,
- Personen, die aufgrund einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.