27 Apr 2021

Änderung des Infektionsschutzgesetzes – Auswirkung auf die Schülerbeförderung

Mitteilung der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück – wir bitten um Beachtung:

Mit Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes wird ab sofort bei Inzidenzwerten von mehr als 100 im ÖPNV und an Haltestellen und Bahnsteigen das Tragen von FFP2-Masken zur Pflicht. Dies gilt auch für den Schülerverkehr.

 

Ausnahmen von dieser Pflicht gelten für:

  • Kinder unter 6 Jahren, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen,
  • Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können,
  • Personen, die aufgrund einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.